Lexikon

Kennzeichnung

Die Kennzeichnung von Bauteilen dient dazu, den geforderten Standard durch den Hersteller zu bestätigen. Kennzeichnungen werden von den Landesbauordnungen verlangt, in bauaufsichtlich verbindlichen Normen festgelegt oder von Firmen zusätzlich verwendet, um die von ihnen gelieferte, besondere Qualität zu belegen.

Übereinstimmungszeichen nach LBO

BS-Holz muss nach den Landesbauordnungen mit dem Über­einstimmungszeichen (Ü-Zeichen) gekennzeichnet werden. Das Ü-Zeichen muss direkt auf dem Bauteil oder auf dem Lieferschein bzw. auf der Verpackung angebracht werden.

Kennzeichnung nach DIN 1052-1, Abschnitt 14

Nach DIN 1052-1/A1, Abschnitt 14, müssen alle BS-Holz-Bauteile, mit Ausnahme von Bauteilen der Festigkeitsklasse BS 11 mit weniger als 10 m Länge, auf dem Bauteil gekennzeichnet werden.

Kennzeichnung nach DIN 68800

Wenn die Bauteile mit einem vorbeugenden chemischen Holzschutzmittel behandelt sind, ist zusätzlich eine Kennzeichnung nach DIN 68800 notwendig.

RAL-Gütezeichen BS-Holz

Die in der RAL Gütegemeinschaft BS-Holz e.V. zusammengeschlossenen Firmen führen eine über die bauaufsichtlichen Anforderungen hinaus gehende Eigen- und Fremdüberwachung durch. Sie umfasst:

  • Keilzinkenbiegeprüfungen auch für Lamellen der Sortierklasse S10
  • Prüfung der Klebefugenfestigkeit mittels Scher- oder Delaminierungsprüfung für alle Lamellensortierklassen
  • Umfangreiche Fremdüberwachung vom Wareneingang bis zum Auslieferungslager
 

Nach erfolgreicher Überwachung darf der Hersteller seine BS-Holz-Bauteile mit dem RAL-Gütezeichen RAL-RG 421 kennzeichnen.

 

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