Lexikon
Qualitätskontrolle
Die Gütegemeinschaft BS-Holz e.V. wurde von BS-Holz produzierenden Firmen gegründet. Das Ziel der Gütegemeinschaft ist es, durch ständige Eigen- und Fremdüberwachung, eine gleichbleibend hohe Qualität des BS-Holzes zu gewährleisten. Die Qualitätsanforderungen an das Produkt, wie auch der Umfang der Überprüfungen liegen deutlich über dem bauaufsichtlicht genormten Niveau.
Voraussetzungen für die Betriebe
- Gültiger Nachweis der Eignung zum Leimen von tragenden Holzbauteilen, sogenannte "Leimgenehmigung", nach DIN 1052-1
- Erfüllung aller bauaufsichtlichen Anforderungen an das Produkt und die Herstellbedingungen nach DIN 1052-1
- Klimatisierte Produktionsräume, hochwertiger Maschinenpark und qualifiziertes Fachpersonal
- Durchführung der bauaufsichtlich geforderten Eigen- und Fremdüberwachung der Keilzinkenfestigkeiten
- Durchführung der im Rahen des Gütezeichens erforderlichen, zusätzlichen Eigen- und Fremdüberwachungen
Qualitätskontrollen im Rahmen des RAL-Gütezeichens BS-Holz
Eigenüberwachung:
Über die bauaufsichtlichen Anforderungen an die Herstellung von BS-Holz hinaus führen die Mitgliedsfirmen im Rahmen des RAL-Gütezeichens eine Reihe zusätzlicher werksinterner Qualitätskontrollen durch.
- Überwachung und Protokollierung der Holztrocknung
- Überwachung der Gütesortierung der Brettware
- Qualitätskontrolle des Leimes
- Klimakontrolle in den Leimräumen
- Protokollierung aller Verleimdaten
- Kontrolle der Verleimung und der sonstigen Verarbeitung der fertigen Bauteile
- Laborprüfung zur Ermittlung der Scherfestigkeit der Leimfuge
- Alternativ Kontrolle der Leimfugengüte durch das Delaminierungsverfahren
- Kontrolle des Oberflächenschutzes der Bauteile
Fremdüberwachung durch Sachverständige:
Zweimal jährlich werden die Betriebe unangekündigt durch Sachverständige überprüft. Diese Fremdüberwachung umfasst alle bereits für die Eigenüberwachung aufgelisteten Punkte. Zusätzlich wird kontrolliert, ob der Hersteller regelmäßig die geforderte Eigenüberwachung durchgeführt hat.
